Vererblichkeit und Drittwirkungen der Stipulation im klassischen römischen Recht

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Vererblichkeit und Drittwirkungen der Stipulation im klassischen römischen Recht

Thomas Finkenauer

(Tübinger rechtswissenschaftliche Abhandlungen, Bd. 108)

Mohr Siebeck, c2010

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注記

Includes bibliographical references (p. [413]-437) and index

内容説明・目次

内容説明

Die Stipulation gilt als Paradigma des schuldrechtlichen Vertrags. Mehrere Rechtsregeln schließen die Einbeziehung dritter Personen aus. Jedoch kennen die Quellen mit der Erben- und der Nachfolgeklausel auch Verträge mit Drittbezug. Während sich mit der Erbenklausel allmählich der Gedanke der Universalsukzession in das Versprechen durchsetzte, konnten die Parteien mit der Nachfolgeklausel sogar ihre Einzelrechtsnachfolger berechtigen und verpflichten und so Drittwirkung erzielen. Die römischen Juristen entschieden sich damit gegen die Anwendung starrer Rechtsregeln und für die Bedürfnisse des Rechtsverkehrs. Die Erkenntnis dieses Bruchs mit einem scheinbar unumstößlichen Dogma ist der Romanistik aufgrund übertriebener Textkritik bisher versperrt geblieben. Thomas Finkenauer stellt die Stipulation als Instrument privatautonomer Rechtsetzung von außerordentlicher Flexibilität vor.

「Nielsen BookData」 より

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詳細情報

  • NII書誌ID(NCID)
    BB05095719
  • ISBN
    • 9783161506017
  • 出版国コード
    gw
  • タイトル言語コード
    ger
  • 本文言語コード
    ger
  • 出版地
    Tübingen
  • ページ数/冊数
    xiv, 460 p.
  • 大きさ
    24 cm
  • 分類
  • 親書誌ID
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