Vererblichkeit und Drittwirkungen der Stipulation im klassischen römischen Recht
著者
書誌事項
Vererblichkeit und Drittwirkungen der Stipulation im klassischen römischen Recht
(Tübinger rechtswissenschaftliche Abhandlungen, Bd. 108)
Mohr Siebeck, c2010
大学図書館所蔵 件 / 全8件
-
該当する所蔵館はありません
- すべての絞り込み条件を解除する
注記
Includes bibliographical references (p. [413]-437) and index
内容説明・目次
内容説明
Die Stipulation gilt als Paradigma des schuldrechtlichen Vertrags. Mehrere Rechtsregeln schließen die Einbeziehung dritter Personen aus. Jedoch kennen die Quellen mit der Erben- und der Nachfolgeklausel auch Verträge mit Drittbezug. Während sich mit der Erbenklausel allmählich der Gedanke der Universalsukzession in das Versprechen durchsetzte, konnten die Parteien mit der Nachfolgeklausel sogar ihre Einzelrechtsnachfolger berechtigen und verpflichten und so Drittwirkung erzielen. Die römischen Juristen entschieden sich damit gegen die Anwendung starrer Rechtsregeln und für die Bedürfnisse des Rechtsverkehrs. Die Erkenntnis dieses Bruchs mit einem scheinbar unumstößlichen Dogma ist der Romanistik aufgrund übertriebener Textkritik bisher versperrt geblieben. Thomas Finkenauer stellt die Stipulation als Instrument privatautonomer Rechtsetzung von außerordentlicher Flexibilität vor.
「Nielsen BookData」 より