Lexicon juridicum Romano-Teutonicum : das ist, Vollständiges lateinisch-teutsches juristisches Hand-Lexicon, darinnen die meisten in jure civili, canonico, feudali, camerali, & Saxonico tàm electorali quàm communi, nicht weniger in jure publico Romano-Germanico, vorkommende Wörter, so wohl nach ihren eigentlichen als uneigentlichen Verstand deutlich erkläret ... verständlich gemachet werden : denen noch ferner die bey denen Rechts-Lehrern befindliche gewöhnliche Divisiones und Subdivisiones beygefüget worden : ... nach alphabetischer Ordnung eingerichtet
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Lexicon juridicum Romano-Teutonicum : das ist, Vollständiges lateinisch-teutsches juristisches Hand-Lexicon, darinnen die meisten in jure civili, canonico, feudali, camerali, & Saxonico tàm electorali quàm communi, nicht weniger in jure publico Romano-Germanico, vorkommende Wörter, so wohl nach ihren eigentlichen als uneigentlichen Verstand deutlich erkläret ... verständlich gemachet werden : denen noch ferner die bey denen Rechts-Lehrern befindliche gewöhnliche Divisiones und Subdivisiones beygefüget worden : ... nach alphabetischer Ordnung eingerichtet
In Verlegung J.C. Lochners, 1726
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注記
"Nunmehro zum dritten mahl vermehter"
Rubricated t.p.; engraved frontispiece; decorated woodcut initial on title; woodcut head- and tailpieces
Printed in double columns except "Vorrede"
German and Latin
"Notae juris a Magnone collectae, oder, Merckzeichen der Abbreviaturen": p. [1]-[12] at end