Die Bedeutung des vorehelichen Zusammenlebens im Scheidungsfolgenrecht

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Die Bedeutung des vorehelichen Zusammenlebens im Scheidungsfolgenrecht

Linda Schlegel

(Studien zum deutschen und internationalen Familien- und Erbrecht, Bd. 11)

P. Lang, c2011

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Originally presented as the author's thesis (doctoral)--Universität Frankfurt/Main, 2011

Includes bibliographical references (p. 311-339)

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Die meisten Ehegatten haben vor ihrer Eheschliessung schon mehr oder weniger lang zusammengelebt. Das betrifft vor allem junge Paare. Immer mehr wird aber auch "zwischen den Ehen" unverheiratet zusammengelebt, also nach einer gescheiterten Ehe bzw. im Vorfeld einer erneuten Eheschliessung. In beiden Fallen kann sich bei Scheitern der Ehe die Frage stellen, ob und inwieweit das voreheliche Zusammenleben im Rahmen der Scheidungsfolgen zu berucksichtigen ist. Oftmals schrankt ein Partner - meist die Frau - namlich bereits vor der Ehe seine Erwerbstatigkeit zugunsten von Kindern und Haushalt ein, sodass es zu beziehungsbedingten Fortkommensnachteilen kommt. Ausgehend von den rechtstatsachlichen Grundlagen soll untersucht werden, inwieweit solche vorehelichen Nachteile bei der Anwendung der Normen des Scheidungsfolgenrechts den ehebedingten Nachteilen gleichgestellt werden koennen.

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