Einleitung zom Civil Process etc

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Einleitung zom Civil Process etc

[s.n.], [1---]

Die Zehnte ed

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注記

稀覯本(1800年以前出版)につき記述対象資料毎に書誌作成

[1], [3], [5] and [6] title page in red and black

Originally publishers: [1]: Die Zehnte Edition . Halle : In Verlegung des Wäysenhauses , 1731. -- [2]: Siebende Auflage . Halle : In Verlegung des Wäysen-Hauses , 1729. -- [3]: Die achte Auflage . Halle : In Verlegung des Wäysen-Hauses , 1732. -- [4]: Halle : In Verlegung des Wäysenhauses , 1729. -- [5]: Die V. Auflage . Halle : In Verlegung des Wäysenhauses , 1729. -- [6]: Sechste Edition . Halle : In Verlegung des Wȧysenhauses , 1729. -- [7]: Die siebente Auflage . Halle : In Verlegung des Wäysenhauses , 1731. -- [8]: Die Zehnte Edition . Halle : In Verlegung des Wäysen-Hauses , 1732

Pagination: [1]: [40], 525, [49] p. -- [2]: [14], 146, [18] p. -- [3]: [14], 238, [22] p. -- [4]: [2], 68 p. -- [5]: [14], 30, [15], 152, [9] p. -- [6]: [18], 220, [16] p. -- [7]: [18], 182, [14] p. -- [8]: [14], 195, [25] p

Signatures: [1]:a-e[4] f[2] A-3C[4]. -- [2]:a-b[4] A-V[4] X[2] ([2]A1 is a misprint). -- [3]:a-b[4] A-2I[4] 2K[2]. -- [4]:):([2] A-H[4] I[2]. -- [5]:2):([4] A-2Q[4] 2R[2] a-p[4] q[2]. -- [6]:a-b[4] c[2] A-2F[4] 2G[2]. -- [7]:a-b[4] c[2] A-2A[4] 2B[2]. -- [8]:a-b[4] A-2D[4] 2E[2]

Includes index

収録内容

  • [1]. Einleitung zum Civil-Proceß : darinnen wie sich der Kläger bey Anstellung und Fortsetzung der Klage, der Beklagte bey seiner rechtmässigen Verantwortung, ingleichen der Richter beym decretiren in allen und ieden Arthen der vorkommenden Rechtsfertigungen den gantzen Process hindurch zu verhalten habe, von Stück zu Stück ohne Einmischung theoretischer und zum Process nicht gehöriger Fragen deutlich gezeiget, und dabey der sächsische und gemeine, wie auch der in vielen Provintzen vorkommende sonderliche modus procedendi in iedem Capitel gegen einander gehalten wird : nebst einem Anhange von der Art die Acten und Registraturen zu verfertigen, auch die Acta zu excerpiren und zu referiren, wie auch einer Instruction für einen Gerichtshalter auf dem Lande / Jacob Friederich Ludovici
  • [2]. Einleitung zum concurs-Proceß : darinnen, wie sich die Gläubiger bey der Liquidation und Bescheinigung ihrer Forderungen, der Schuldner, oder Curator bonorum, bey Untersuchung der liquidirten Posten und Vorschützung der habenden Einreden, ingleichen der Richter beym decretiren in allen Stücken des Concurs-Processes zu verhalten haben, deutlich, ohne Einmischung theoretischer und zum Process nicht gehöriger Fragen gezeiget, und dabey der Sächsische und gemeine, wie auch der in vielen Provintzen vorkommende sonderliche modus procedendi in iedem Capitel gegen einander gehalten wird, Voritzo mit vielen Zusätzen aus der Königl. Preuss, Hypothequen und Concurs-Ordnung, wie auch der Chur, Sächs Verbess Process-Ordnung vermehret, und andern nützlichen Anmerckungen erläutert /Jacob Friederich Ludovici ; von Johann Gerhard Schlitte
  • [3]. Einleitung zum Wechsel-Proceß : darinnen, von denenjenigen Fällen, in welchen nach Wechsel-Recht geklaget werden kan gehandelt, auch wie der Wechsel-Process von dem sonst in andern Sachen gebräuchlichen modo Procedendi abweiche, von Stück zu Stück deutlich gezeiget und darnechst bey einer ieden Materie die eigentliche Worte der Leipziger, Märckischen, Magdeburgischen, Preussischen, Dantziger, Braunschweigischen, Naumburgischen, Altenburgischen, Franckfurter, Augspurgischen, Nürnbergischen, Cöllnischen, Botzner, Bresslauischen, Laufitzischen, Hamburger, Lübeckischen, Lyoner, Amsterdammischen und anderer mehreren Wechsel-Ordnungen angeführet werden / Jacob Friederich Ludovici
  • [4]. Additiones zu des Wohlsel. Herrn Geheimden Raths Ludovici Einleitungen zum Civil-Concurs und Wechsel-Process : darinnen alles dasjenige, was in besagten Einleitungen aus dem Sachsen-Recht oder sonsten angeführet, durch die in Chur-Sachsen publicierte Verbesserte und Erläuterte Process-Ordnung aber anders entschieden, ordentlich von Capitul zu Capitul bemercket, und mit Anführung der eigentlichen Worte ietzterwehnter verbesserten Process-Ordnung dem Leser vor Augen geleget wird
  • [5]. Einleitung zum Lehns-Process : darinnen von dem ordentlichen Lehn-Richter und denen annoch heut zu Tage an vielen Orten in Teutschland gebräuchlichen paribus curiae, ingleichen von demjenigen, was so wol der Kläger, als auch der Beklagte den gantzen Process hindurch in acht zu nehmen hat, gehandelt, und solches nicht nur aus dem Longobardischen allein, sondern auch aus denen alten Teutschen und heute zu Tage üblichen, gemeinen und verschiedenen special Lehn-Rechten und Gebräuchen hergeleitet wird : zum Anhang ist beygefüget der Richtsteig über das Sächsische Land- und Lehn-Recht, nebst nöthigen Registern / Jacob Friederich
  • Anhang 1: Der Richtsteig über das Sachsische Land-Recht
  • 2: Der Richtsteig über das Sachsische Lehn-Recht. Richtstich
  • [6]. Einleitung zum Kriegs-Process : worinnen von der Kriegs-Jurisdiction und wem dieselbe zustehe, denen Personen und Sachen, welche unter die Kriegs-Jurisdiction gehören, denen Ober- und Unter-Gerichten, dem Malefitz- Stand- Spiess- und Cammer-Recht, dem Kriegs-Process in bürgerlichen und peinlichen Sachen, in der ersten und andern Instantz wie auch denen Kriegs-Straffen, aus denen Kriegs-Rechten und bewährten Rechts-Lehrern, deutlich und umständlich gehandelt wird : nebst Einem Anhang derer Königl. Preuss. allerneuesten Kriegs-Artickel für die gemeine Soldaten und Unter-Officirer, wie auch verschiedener Formulen, welche einem Auditeur bekannt seyn müssen / Jacob Friederich Ludovici
  • [7]. Einleitung zum Consistorial-Proceß : darinnen, wie solcher Consistorial-Proceß von dem sonst in anderen Sachen gebräuchlichen modo procedendi abweiche, von Stück zu Stück deutlich gezeiget, und dabey von dem ersten Ursprung der so genannten geistlichen Jurisdiction, ingleichen derer Consistorien bey denen Evangelischen und deroselben Bestellung, gehandelt wird / Jacob Friederich Ludovici
  • [8]. Einleitung zum Peinlichen Proceß : darinnen wie sich der Richter bey vornehmender Untersuchung und Inquisition in Peinlichen Sachen, so wohl auch der Inquisit und dessen Defensor bey Führung der zustehendedn Defension, den gantzen Proceß hindurch verhalten müsse, von Stück zu Stück, ohne Einmischung theoretischer unnützer Fragen gezeiget, auch dabey der Sächsische und gemeine Process jederzeit genau gegen einander gehalten wird, nebst Einem Anhang von der Art die Acten und Registraturen in Peinlichen Sachen zu verfertigen, auch die Acten zu excerpiren und in Gerichten zu referiren / Jacob Friederich Ludovici

詳細情報

  • NII書誌ID(NCID)
    BB08675522
  • LCCN
    85014153
  • 出版国コード
    gw
  • タイトル言語コード
    ger
  • 本文言語コード
    ger
  • 出版地
    [S.l.]
  • ページ数/冊数
    8v. in 1
  • 大きさ
    22 cm
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