Die Ehe als Rechtsinstitut im Badischen Landrecht von 1810 : unter besonderer Berücksichtigung der gesellschaftlichen Entwicklungen im 19. Jahrhundert
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Die Ehe als Rechtsinstitut im Badischen Landrecht von 1810 : unter besonderer Berücksichtigung der gesellschaftlichen Entwicklungen im 19. Jahrhundert
(Rechtshistorische Reihe, Bd. 414)
P. Lang, c2011
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Note
Originally presented as the author's thesis (doctoral)--Univ. Tübingen, 2011
Includes bibliographical references (p. 405-422)
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Description
Diese Arbeit befasst sich mit dem Ehe- und Scheidungsrecht im Badischen Landrecht von 1810. Untersucht werden die rechtliche Gestaltung des persoenlichen Eherechts sowie des materiellen Scheidungsrechts und deren verfahrensrechtliche Umsetzung im badischen Prozessrecht. Es wird die Entwicklung anhand von Gesetzesanderungen im 19. Jahrhundert, sowie die Rolle der badisch-franzoesischen Zivilrechtswissenschaft und der badischen Rechtsprechung bei der Weiterentwicklung der gesetzlichen Regelungen aufgezeigt. Der Fokus richtet sich auch auf die Wechselbeziehungen zwischen dem rechtlichen Normenkodex einerseits und der tatsachlichen gelebten gesellschaftlichen Realitat andererseits, die vor dem Hintergrund zeitgenoessischer Leitbilder von Ehe und Familie bei sich verandernden wirtschaftlichen Gegebenheiten, sowie dem Erstarken der Frauenbewegung, betrachtet werden.
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