Wettbewerbsrechtlicher Verbraucherschutz : Bedarf es einer Aktivlegitimierung des Verbrauchers im UWG?
Author(s)
Bibliographic Information
Wettbewerbsrechtlicher Verbraucherschutz : Bedarf es einer Aktivlegitimierung des Verbrauchers im UWG?
(Europäische Hochschulschriften = Publications universitaires européennes = European university studies, Reihe 2 . Rechtswissenschaft = droit = law ; Bd. 5267)
Peter Lang, c2011
- Other Title
-
Bedarf es einer Aktivlegitimierung des Verbrauchers im UWG?
Available at 2 libraries
  Aomori
  Iwate
  Miyagi
  Akita
  Yamagata
  Fukushima
  Ibaraki
  Tochigi
  Gunma
  Saitama
  Chiba
  Tokyo
  Kanagawa
  Niigata
  Toyama
  Ishikawa
  Fukui
  Yamanashi
  Nagano
  Gifu
  Shizuoka
  Aichi
  Mie
  Shiga
  Kyoto
  Osaka
  Hyogo
  Nara
  Wakayama
  Tottori
  Shimane
  Okayama
  Hiroshima
  Yamaguchi
  Tokushima
  Kagawa
  Ehime
  Kochi
  Fukuoka
  Saga
  Nagasaki
  Kumamoto
  Oita
  Miyazaki
  Kagoshima
  Okinawa
  Korea
  China
  Thailand
  United Kingdom
  Germany
  Switzerland
  France
  Belgium
  Netherlands
  Sweden
  Norway
  United States of America
Note
Originally presented as the author's thesis (doctoral)--Georg-August-Universität Göttingen, 2011
Bibliography: p. 281-293
Description and Table of Contents
Description
Das ursprunglich rein auf den Konkurrentenschutz ausgerichtete deutsche Wettbewerbsrecht weist seit dem Jahr 2004 eine Schutzzweckbestimmung auf, in der der Verbraucher ausdrucklich genannt wird. Dieser kann bei einem ihn betreffenden Verstoss gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) aber keinen wettbewerbsrechtlichen Anspruch geltend machen. Der Gesetzgeber hat einen solchen nicht geschaffen, um die Wirtschaft vor einem zu hohen Prozessrisiko zu schutzen und argumentiert, dass nur so das hohe Verbraucherschutzniveau im UWG beibehalten werden koenne und der Verbraucher daruber hinaus durch Anspruche aus dem allgemeinen Zivilrecht ausreichend geschutzt werde. Die Arbeit untersucht die Richtigkeit dieser Argumentation. Sie eroertert, ob tatsachlich ein hohes Verbraucherschutzniveau im UWG gegeben ist und untersucht, ob dem Verbraucher ausreichende Individualanspruche bei einer Verletzung ihn schutzender wettbewerbsrechtlicher Normen zur Verfugung stehen. Beantwortet wird ausserdem die Frage, ob die Vorschriften in 241a, 661a BGB in das UWG zu transferieren sind. Die Arbeit schliesst mit einem Gesetzesvorschlag.
by "Nielsen BookData"