Die Anwendbarkeit des forum non conveniens im deutschen und europäischen Zivilverfahrensrecht
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Die Anwendbarkeit des forum non conveniens im deutschen und europäischen Zivilverfahrensrecht
(Schriften zum internationalen Privat- und Verfahrensrecht, Bd. 13)
P. Lang, c2012
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Originally presented as the author's thesis (doctoral)--Universität Konstanz, 2011
Bibliography: p. 181-195
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Description
Die Lehre vom forum non conveniens besagt, dass ein an sich zustandiges Gericht die Ausubung seiner Zustandigkeit ablehnen kann, wenn die Gerichte eines anderen Staates zur Entscheidung besser geeignet sind. In den common law-Rechtsordnungen England und Irland stellt sie ein wichtiges Instrument des Zivilverfahrens dar. Im Jahr 2005 entschied sich der EuGH gegen die Anwendbarkeit des forum non conveniens im europaischen Zivilverfahrensrecht. Gleichzeitig trat die europaische Verordnung fur Ehe- und Kindschaftssachen - die Brussel II bis-VO - in Kraft, deren Art. 15 oft als eine Auspragung des forum non conveniens verstanden wird. Die Arbeit untersucht die Hintergrunde dieser Entwicklung und geht der Frage nach, welche Zukunftsperspektiven die forum non conveniens-Lehre noch hat.
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