Information als Schutzgegenstand
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Information als Schutzgegenstand
(Jus privatum : Beiträge zum Privatrecht, Bd. 166)
Mohr Siebeck, c2012
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注記
Originally presented as the author's thesis (post doctoral)--Universität Bayreuth, 2011/2012
Includes bibliographical references (p. [445]-483) and index
内容説明・目次
内容説明
Informationsguter haben heute einen groesseren Einfluss auf unser Leben als jemals zuvor. Dennoch ist nach wie vor ungeklart, was unter Informationsgutern zu verstehen ist und wie diese bestimmten Personen zuzuordnen sind. Herbert Zech unterscheidet drei Informationsarten, die auch als Guter aufgefasst werden koennen: Semantische Information wird durch ihren Aussagegehalt abgegrenzt, syntaktische Information durch ihre Darstellung als eine Menge von Zeichen und strukturelle Information durch ihre Verkoerperung. Anhand dieser Unterscheidung untersucht er, wie Information durch absolute Rechte geschutzt wird, zum Beispiel in Form von Aussagen uber Personen, Unternehmensgeheimnissen, Erfindungen, Nachrichten, Abbildungen, Gensequenzen, Bild- und Tonaufnahmen oder gespeicherten Daten. Herbert Zech zeigt, dass eine ausschliessliche Zuweisung von Information nicht nur im geistigen Eigentum, sondern auch in anderen Rechtsgebieten vorgenommen wird.
「Nielsen BookData」 より