"Ist eine Änderung des §5 Handwerksordnung dahingehend anzustreben, dass auch Meisterbetriebe der B1-Handwerke in seinen Anwendungsbereich fallen?"
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"Ist eine Änderung des §5 Handwerksordnung dahingehend anzustreben, dass auch Meisterbetriebe der B1-Handwerke in seinen Anwendungsbereich fallen?"
Ludwig-Fröhler-Institut für Handwerkswissenschaften , Gildebuchverlag (Kommisionsverlag), c2011
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Ist eine Änderung des §5 Handwerksordnung dahingehend anzustreben, dass auch Meisterbetriebe der B1-Handwerke in seinen Anwendungsbereich fallen?
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注記
"Ludwig-Fröhler-Institut für Handwerkswissenschaften, München Abteilung für Handwerksrecht (HRI) Forschungsinstitut im Deutschen Handewerksinstitut"--T.p. verso
"Gutachtliche Stellungnahme durch das Ludwig-Fröhler-Institut für Handwerkswissenschaften, München"--P. 3