Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland : eine Analyse anlässlich der Föderalismusreform 2006 unter besonderer Berücksichtigung der Ziele und Aufgaben des Strafvollzugs

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Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland : eine Analyse anlässlich der Föderalismusreform 2006 unter besonderer Berücksichtigung der Ziele und Aufgaben des Strafvollzugs

Klaus Jünemann

(Würzburger Schriften zur Kriminalwissenschaft, Bd. 32)

Peter Lang, c2012

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Originally presented as the author's thesis (doctoral)--Universität Würzburg, 2012

Bibliography: p. [485]-544

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Soll das Grundgesetz dem Bund oder den Landern die Befugnis zur Gesetzgebung fur den Strafvollzug zuweisen? Dieser aus strafvollzuglicher wie aus bundesstaatlicher Sicht fundamentalen Frage spurt die Arbeit nach. Den konkreten Anlass der Untersuchung bildet die sogenannte "Foederalismusreform 2006", in deren Rahmen die strafvollzugliche Gesetzgebungsbefugnis ausdrucklich vom Bund auf die Lander ubertragen wurde. Der Kompetenzwechsel stiess in der Fachwelt auf ebenso einhellige wie scharfe Ablehnung. Nach der zentralen These der Arbeit sprechen dagegen keine uberzeugenden fachlichen Grunde fur eine Bundeszustandigkeit. Daneben foerdert die Untersuchung die uberraschende Erkenntnis zu Tage, dass der Bund voellig unbemerkt die Zustandigkeit fur den Strafvollzug bereits seit 1994 verloren hatte.

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