Rechtsnatur und Wirkung so genannter "atypischer Beherrschungsverträge"

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Rechtsnatur und Wirkung so genannter "atypischer Beherrschungsverträge"

Thomas Müller

(Schriften zum Wirtschafts- und Medienrecht, Steuerrecht und Zivilprozeßrecht, Bd. 51)

P. Lang, c2012

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Originally presented as the author's thesis (doctoral)--Universität Göttingen, 2011

Includes bibliographical references (p. 191-202)

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Das Aktiengesetz definiert den Beherrschungsvertrag als einen Vertrag, durch den eine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien die Leitung ihrer Gesellschaft einem anderen Unternehmen unterstellt. Vertragsgestaltungen, wonach nur einzelne Leitungsbereiche oder Betriebe unterstellt oder das Weisungsrecht des herrschenden Unternehmens ausgeschlossen sein sollen, werden als so genannte "atypische Beherrschungsvertrage" diskutiert, ebenso sonstige Vertrage, die in ihren Wirkungen einem Beherrschungsvertrag nahestehen. Deren wahre Rechtsnatur steht nach wie vor in Frage. Diese Arbeit konkretisiert die inhaltlichen Anforderungen des Beherrschungsvertrages und entwickelt hierauf aufbauend Loesungsvorschlage fur die rechtliche Behandlung so genannter "atypischer Beherrschungsvertrage".

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