Die Vorgeschichte des Vertrags mit Schutzwirkung zu gunsten Dritter im Mietrecht
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Die Vorgeschichte des Vertrags mit Schutzwirkung zu gunsten Dritter im Mietrecht
(Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts, 72)
Mohr Siebeck, c2012
- : [pbk.]
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注記
Originally presented as the author's thesis (doctoral)--Universität zu Köln, 2012
Includes bibliographical references
内容説明・目次
内容説明
Die Begründung des Vertrags mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter gilt als eine der sozialen Grundentscheidungen des frühen 20. Jahrhunderts. Zuvor, so wird angenommen, sei den Familienangehörigen des Mieters als Nichtvertragspartnern bei einer Schädigung durch einen Mangel der Wohnung einzig die vermeintlich schwache, deliktische Haftung verblieben. Tatsächlich existierten jedoch bereits im 19. Jahrhundert vertragliche Schutzmechanismen, die allerdings weniger auf einer als "sozial" verstandenen Ausdehnung der Vertragspflichten als vielmehr auf einem uns heute fremden Familienbild beruhten. Im Zuge des gesellschaftlichen Wandels sah sich das Reichsgericht erstmals zu einer dogmatischen Legitimation der bisherigen Rechtspraxis veranlasst. Durch den Vertrag mit Schutzwirkung wurde die Haftung des Vermieters gegenüber Angehörigen begründet, aber auch auf diese begrenzt.
「Nielsen BookData」 より