Von der Eigenkirche zum volkseigenen Betrieb : Erwin Jacobi (1884-1965) : Arbeits-, Staats- und Kirchenrecht zwischen Kaiserreich und DDR
Author(s)
Bibliographic Information
Von der Eigenkirche zum volkseigenen Betrieb : Erwin Jacobi (1884-1965) : Arbeits-, Staats- und Kirchenrecht zwischen Kaiserreich und DDR
(Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts, 57)
Mohr Siebeck, c2008
Available at 3 libraries
  Aomori
  Iwate
  Miyagi
  Akita
  Yamagata
  Fukushima
  Ibaraki
  Tochigi
  Gunma
  Saitama
  Chiba
  Tokyo
  Kanagawa
  Niigata
  Toyama
  Ishikawa
  Fukui
  Yamanashi
  Nagano
  Gifu
  Shizuoka
  Aichi
  Mie
  Shiga
  Kyoto
  Osaka
  Hyogo
  Nara
  Wakayama
  Tottori
  Shimane
  Okayama
  Hiroshima
  Yamaguchi
  Tokushima
  Kagawa
  Ehime
  Kochi
  Fukuoka
  Saga
  Nagasaki
  Kumamoto
  Oita
  Miyazaki
  Kagoshima
  Okinawa
  Korea
  China
  Thailand
  United Kingdom
  Germany
  Switzerland
  France
  Belgium
  Netherlands
  Sweden
  Norway
  United States of America
Note
Originally presented as the author's thesis (doctoral) -- Goethe-Universität Frankfurt am Main, 2006/2007
Bibliography: p. [417]-441
Includes indexes
Description and Table of Contents
Description
Martin Otto legt mit seinem Buch die erste wissenschaftliche Biographie des Arbeits-, Staats- und Kirchenrechtlers Erwin Jacobi vor. Jacobi gehörte zu den Pionieren der Arbeitsrechtswissenschaft in der Weimarer Republik. Als Staatsrechtler war er gemeinsam mit Carl Schmitt als großzügiger Interpret der Diktaturkompetenz des Reichspräsidenten bekannt geworden ("Schmitt-Jacobische Formel"). Entsprechend vertrat er 1932 gemeinsam mit Carl Schmitt die Regierung von Papen vor dem Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich im sogenannten "Preußenschlagverfahren". Auf Jacobis Veröffentlichungen der Weimarer Zeit gehen der bis heute gebräuchliche arbeitsrechtliche Betriebsbegriff und der Terminus "Verfassungsdurchbrechung" zurück. 1933 aus rassischen Gründen von der Universität Leipzig entfernt, gehörte er nach 1945 zu den ersten Professoren der neubegründeten Juristenfakultät. In der DDR als "fortschrittlicher Bürgerlicher" geduldet, versuchte er nach Möglichkeit, die wissenschaftliche Autonomie der Universität zu wahren, durchschaute aber immer mehr die Widersprüchlichkeiten der DDR-Wissenschaftspolitik. Aufgrund seiner Prominenz besaß er eine gewisse Autonomie, die es ihm erlaubte, auch unbequeme Dinge (Wahlrecht und Situation der Kirchen im Ostblock) anzusprechen, auch Westkontakte und - reisen waren ihm möglich. Die Bespitzelung durch die Staatssicherheit und ein teilweises Verbot von Schriften verhinderte dies nicht. Das Buch verbindet die Geschichte des öffentlichen Rechts in Deutschland im 20. Jahrhundert mit der Wissenschaftsgeschichte der DDR.
by "Nielsen BookData"