Zum Anwendungsbereich des Art. 50 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (ne bis in idem)
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Zum Anwendungsbereich des Art. 50 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (ne bis in idem)
(Internationales und europäisches Strafverfahrensrecht / herausgegeben von Hans-Heiner Kühne und Robert Esser, Bd. 9)
PL Academic Research, c2013
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Zum Anwendungsbereich des Art. 50 GRCh
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注記
Originally presented as the author's thesis (doctoral)--Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, 2012
Bibliography: p. xxvii-xxxvii
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内容説明・目次
内容説明
Niemand darf wegen derselben Tat mehrfach bestraft werden ("ne bis in idem"). Dieses in Artikel 50 der Charta der Grundrechte der Europaischen Union (GRCh) verankerte strafrechtliche Justizgrundrecht ist mit dem Vertrag von Lissabon Bestandteil des unionalen Primarrechts geworden. In funf Fallgruppen untersucht die Arbeit den Anwendungsbereich der Norm sowohl auf dem Gebiet des Kriminalstrafrechts als auch dem des Strafrechts im weiteren Sinne. Unter Heranziehung der Grundsatze des 84 OWiG wird eine ausdifferenzierte Systematik entwickelt, die die Anwendung des Art. 50 GRCh in allen denkbaren Kombinationen von Erst- und Zweitsanktionen regelt. Dabei werden auch solche Doppelbestrafungskonstellationen berucksichtigt, die erst drohen, wenn in Zukunft originares europaisches Kriminalstrafrecht gesetzt wird.
「Nielsen BookData」 より