Das Schiedsverfahrensrecht der ZPO (1877-1933) unter Berücksichtigung der Genfer Übereinkommen von 1923 und 1927 sowie der Rechtsprechung des Reichsgerichts
著者
書誌事項
Das Schiedsverfahrensrecht der ZPO (1877-1933) unter Berücksichtigung der Genfer Übereinkommen von 1923 und 1927 sowie der Rechtsprechung des Reichsgerichts
(Rechtshistorische Reihe, Bd. 441)
P. Lang, c2013
大学図書館所蔵 全2件
  青森
  岩手
  宮城
  秋田
  山形
  福島
  茨城
  栃木
  群馬
  埼玉
  千葉
  東京
  神奈川
  新潟
  富山
  石川
  福井
  山梨
  長野
  岐阜
  静岡
  愛知
  三重
  滋賀
  京都
  大阪
  兵庫
  奈良
  和歌山
  鳥取
  島根
  岡山
  広島
  山口
  徳島
  香川
  愛媛
  高知
  福岡
  佐賀
  長崎
  熊本
  大分
  宮崎
  鹿児島
  沖縄
  韓国
  中国
  タイ
  イギリス
  ドイツ
  スイス
  フランス
  ベルギー
  オランダ
  スウェーデン
  ノルウェー
  アメリカ
注記
Originally presented as the author's thesis (doctoral)--Universität, Kiel, 2012
Includes bibliographical references (p. 305-321)
内容説明・目次
内容説明
Das Schiedsverfahrensrecht der ZPO galt lange Zeit als ruckstandig und schiedsunfreundlich. Unklar ist jedoch, ob neben funktionalen Nachteilen auch eine restriktive Haltung des historischen Gesetzgebers zu dem negativen Bild der deutschen Schiedsgerichtsbarkeit beigetragen hat. Die Arbeit untersucht das Schiedsverfahrensrecht der ZPO in seiner Entwicklung und geht der Frage nach, welche gesetzgeberischen Motive die Gestaltung des Schiedsverfahrens in der Zeit von 1877 bis 1945 massgeblich gepragt haben. Dabei werden auch die Genfer UEbereinkommen von 1923 und 1927 sowie ausgewahlte Rechtsprechungen des Reichsgerichts berucksichtigt. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass der Gesetzgeber mit Ausnahme des Novellengesetzgebers von 1933 das Ziel verfolgte, die Schiedsgerichtsbarkeit zu foerdern und ihr insofern positiv gegenuber eingestellt war. Abschliessend vermittelt die Arbeit einen UEberblick uber einige der wesentlichen Entwicklungen im Schiedsverfahrensrecht der ZPO und des internationalen Schiedsverfahrensrechts in der Zeit ab 1945.
「Nielsen BookData」 より