Das Schiedsverfahrensrecht der ZPO (1877-1933) unter Berücksichtigung der Genfer Übereinkommen von 1923 und 1927 sowie der Rechtsprechung des Reichsgerichts

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Das Schiedsverfahrensrecht der ZPO (1877-1933) unter Berücksichtigung der Genfer Übereinkommen von 1923 und 1927 sowie der Rechtsprechung des Reichsgerichts

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(Rechtshistorische Reihe, Bd. 441)

P. Lang, c2013

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Originally presented as the author's thesis (doctoral)--Universität, Kiel, 2012

Includes bibliographical references (p. 305-321)

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Das Schiedsverfahrensrecht der ZPO galt lange Zeit als ruckstandig und schiedsunfreundlich. Unklar ist jedoch, ob neben funktionalen Nachteilen auch eine restriktive Haltung des historischen Gesetzgebers zu dem negativen Bild der deutschen Schiedsgerichtsbarkeit beigetragen hat. Die Arbeit untersucht das Schiedsverfahrensrecht der ZPO in seiner Entwicklung und geht der Frage nach, welche gesetzgeberischen Motive die Gestaltung des Schiedsverfahrens in der Zeit von 1877 bis 1945 massgeblich gepragt haben. Dabei werden auch die Genfer UEbereinkommen von 1923 und 1927 sowie ausgewahlte Rechtsprechungen des Reichsgerichts berucksichtigt. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass der Gesetzgeber mit Ausnahme des Novellengesetzgebers von 1933 das Ziel verfolgte, die Schiedsgerichtsbarkeit zu foerdern und ihr insofern positiv gegenuber eingestellt war. Abschliessend vermittelt die Arbeit einen UEberblick uber einige der wesentlichen Entwicklungen im Schiedsverfahrensrecht der ZPO und des internationalen Schiedsverfahrensrechts in der Zeit ab 1945.

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