Der Grundsatz der Naturalerfüllung

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Der Grundsatz der Naturalerfüllung

Thomas Riehm

(Jus privatum : Beiträge zum Privatrecht, Bd. 191)

Mohr Siebeck, c2015

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Note

Originally presented as the author's thesis (Habilitationsschrift)--Ludwig-Maximilians-Universität München, 2011

Includes bibliographical references (p. [551]-589) and index

Description and Table of Contents

Description

Der "Grundsatz der Naturalerfüllung" fordert, dass (vertragliche oder gesetzliche) Leistungspflichten "in Natur" zu erfüllen sind, also etwa durch Übereignung einer Sache oder Herstellung eines Werkes, nicht dagegen durch eine bloße Geldzahlung. So selbstverständlich dieser Grundsatz aus deutscher Sicht scheinen mag, so wenig ist er dies in historisch-vergleichender Hinsicht; insbesondere das common law sieht die specific performance als Ausnahme an. Im Rahmen der europäischen Privatrechtvereinheitlichung stellt diese Diskrepanz in einer so fundamentalen Frage ein erhebliches Hindernis dar; selbst im UN-Kaufrecht konnte ein Kompromiss nur durch das Aussparen einer entsprechenden Regelung gefunden werden (Art. 28 CISG). Thomas Riehm untersucht Ansprüche auf Naturalerfüllung und deren Grenzen, d.h. die Übergangstatbestände auf Schadensersatz statt der Leistung in rechtsdogmatischer, aber auch ökonomischer, rechtshistorischer und rechtsvergleichender Perspektive. Er behandelt ausführlich das deutsche Leistungsstörungsrecht, will aber auch Impulse für die Europäische Privatrechtsvereinheitlichung geben.

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Details
  • NCID
    BB18279962
  • ISBN
    • 9783161524547
  • Country Code
    gw
  • Title Language Code
    ger
  • Text Language Code
    ger
  • Place of Publication
    Tübingen
  • Pages/Volumes
    xxx, 608 p.
  • Size
    24 cm
  • Classification
  • Parent Bibliography ID
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