Anmerkungen über den Codicem Juris Bavarici Criminalis, worinn derselbe sowohl mit den gemeinen, als ehemalig-statuarischen Criminal-Rechten genau collationirt, mithin nicht nur der Unterschied inter Jus vetus & novum samt denen Fontibus, woraus das Letztere geschöpft worden, angezeigt, sondern auch dieses mit Beyfügung deren seither ergangen-jüngerer Churfürstl. Resolutionen in ein mehreres Licht gesetzt wird
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Anmerkungen über den Codicem Juris Bavarici Criminalis, worinn derselbe sowohl mit den gemeinen, als ehemalig-statuarischen Criminal-Rechten genau collationirt, mithin nicht nur der Unterschied inter Jus vetus & novum samt denen Fontibus, woraus das Letztere geschöpft worden, angezeigt, sondern auch dieses mit Beyfügung deren seither ergangen-jüngerer Churfürstl. Resolutionen in ein mehreres Licht gesetzt wird
Gedruckt und verlegt in der Vötterischen Hof- und Landschafts-Buchdruckerey, 1774
Zwote Auflage
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注記
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Authorship attributed to Wiguläus Xaver Alois von Kreittmayr
Signatures: [pi]A[2] A-2H[2] 2I[2](2I2+1)
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