Anmerkungen über den Codicem Juris Bavarici Criminalis, worinn derselbe sowohl mit den gemeinen, als ehmalig-statutarischen Criminal-Rechten genau collationirt, mithin nicht nur der Unterschied inter Jus vetus & novum samt denen Fontibus, woraus das Letztere geschöpft worden, angezeigt, sondern auch dieses mit Beyfügung deren seither ergangen-jüngerer Churfürstl. Resolutionen in ein mehreres Licht gesetzt wird von einem unbenannten Authore verfertiget, und mit einem vollständigen Indice sowohl über den Codicem selbst, als die Anmerkungen versehen
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Anmerkungen über den Codicem Juris Bavarici Criminalis, worinn derselbe sowohl mit den gemeinen, als ehmalig-statutarischen Criminal-Rechten genau collationirt, mithin nicht nur der Unterschied inter Jus vetus & novum samt denen Fontibus, woraus das Letztere geschöpft worden, angezeigt, sondern auch dieses mit Beyfügung deren seither ergangen-jüngerer Churfürstl. Resolutionen in ein mehreres Licht gesetzt wird von einem unbenannten Authore verfertiget, und mit einem vollständigen Indice sowohl über den Codicem selbst, als die Anmerkungen versehen
Gedruckt und verlegt in der Vötterischen Hof- und Landschafts-Buchdruckerey, 1774
Zwote Auflage
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注記
稀覯本につき記述対象資料毎に書誌レコード作成
Authorship attributed to Wiguläus Xaver Alois von Kreittmayr
Signatures: [pi]A[2] A-2H[2] 2I[2](2I2+1)
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