Sind die vor dem Aktiengesetz von 1884 für den Fall einer Kapitalserhöhung statutarisch eingeräumten Vorrechte auf den Bezug der neuen Aktien zu einem im Voraus bestimmten Kurse giltig?
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Sind die vor dem Aktiengesetz von 1884 für den Fall einer Kapitalserhöhung statutarisch eingeräumten Vorrechte auf den Bezug der neuen Aktien zu einem im Voraus bestimmten Kurse giltig?
[s.n.], [189-]
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Separatabdruck aus "Zeitschrift für Handelsrecht". Band XXXVIII
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Extracted from: Zeitschrift für Handelsrecht, Bd. 38
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