Die Regelung des § 371 Abs. 4 der Abgabenord[n]ung 1977
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Die Regelung des § 371 Abs. 4 der Abgabenord[n]ung 1977
(Europäische Hochschulschriften = Publications universitaires européennes = European university studies, Reihe 2,
P. Lang, c1994
- タイトル別名
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Regelung des Paragraphen 371 Abs. 4 der Abgabenordung 1977
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注記
Originally presented as the author's thesis (doctoral)--Universität Kiel, 1993
Bibliography: p. 143-148
内容説明・目次
内容説明
Die vorliegende Arbeit beschaftigt sich mit einer steuerstrafrechtlichen Norm, die bisher von Rechtsprechung und Literatur kaum beachtet wurde. Das Strafverfolgungshindernis des 371 Abs. 4 AO steht selbstandig neben der Selbstanzeige und gilt fur den Fall, dass Nacherklarungen gemass 153 AO abgegeben werden. Die Abgabe der Nacherklarung durch Pflichtige fuhrt dazu, dass Dritte, die sich sowohl hinsichtlich der Ursprungserklarung als auch wegen Unterlassen der Nacherklarung selbst bereits strafbar gemacht haben, von Strafverfolgung wegen Steuerhinterziehung frei werden (1. Hauptthese). Aufgrund der unterschiedlichen Negativvoraussetzungen der Fremd- im Vergleich zur Selbstanzeige konnen deren weiter gefassten Ausschlussgrunde durch eine manipulatorische Herbeifuhrung der Tatbestandsmerkmale des 371 Abs. 4 AO wirksam umgangen werden (2. Hauptthese)."
「Nielsen BookData」 より