Die Gesetzgebungslehre im Bereich des Privatrechts bei Christian Thomasius
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Die Gesetzgebungslehre im Bereich des Privatrechts bei Christian Thomasius
(Rechtshistorische Reihe, Bd. 463)
PL Academic Research, c2016
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注記
Originally presented as the author's thesis (doctoral)--Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, 2015
Includes bibliographical references (p. 309-327)
内容説明・目次
内容説明
Was koennen Rechtsvergleich und Rechtsgeschichte leisten? Der Autor beantwortet diese Frage mit Blick auf die Gesetzgebungslehre des deutschen Juristen und Philosophen Christian Thomasius (1655-1728). Er weist nach, dass dessen Gesetzgebungslehre sich im Bereich des Privatrechts grundsatzlich durchsetzte und auf die Gesetzgebung der fruhen Neuzeit grossen Einfluss hatte, obwohl Thomasius kein originales Gesetzbuch verfasste. Der Jurist war der Meinung, man koenne durch Rechtsvergleich vermuten, dass eine heimische Sitte, die den gemeinsamen Sitten vieler Voelker bzw. dem Voelkergemeinrecht entspreche, geeignet sei, ins Gesetzbuch aufgenommen zu werden. Er stutzte diesen Vergleich durch historische Betrachtungen.
「Nielsen BookData」 より