Teilnehmerhaftung bei fehlerhafter Kapitalmarktinformation in Deutschland und den USA : zugleich ein Beitrag zur Systematik des § 830 Abs. 1 S.1, Abs. 2 BGB
著者
書誌事項
Teilnehmerhaftung bei fehlerhafter Kapitalmarktinformation in Deutschland und den USA : zugleich ein Beitrag zur Systematik des § 830 Abs. 1 S.1, Abs. 2 BGB
(Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht, 341)
Mohr Siebeck, c2015
- タイトル別名
-
Teilnehmerhaftung bei Kapitalmarktinformation
大学図書館所蔵 全2件
  青森
  岩手
  宮城
  秋田
  山形
  福島
  茨城
  栃木
  群馬
  埼玉
  千葉
  東京
  神奈川
  新潟
  富山
  石川
  福井
  山梨
  長野
  岐阜
  静岡
  愛知
  三重
  滋賀
  京都
  大阪
  兵庫
  奈良
  和歌山
  鳥取
  島根
  岡山
  広島
  山口
  徳島
  香川
  愛媛
  高知
  福岡
  佐賀
  長崎
  熊本
  大分
  宮崎
  鹿児島
  沖縄
  韓国
  中国
  タイ
  イギリス
  ドイツ
  スイス
  フランス
  ベルギー
  オランダ
  スウェーデン
  ノルウェー
  アメリカ
注記
Includes bibliographical references (p. [371]-395) and index
内容説明・目次
内容説明
Wer haftet Kapitalanlegern, wenn aufgrund von fehlerhafter Marktinformation Kursverfälschungen und Vermögensschäden eintreten? In Deutschland betritt terra incognita, wer nach der Haftungssituation der Berater des Emittenten fragt, die an relevanter Fehlinformation in zurechenbarer Weise mitgewirkt haben, während die Voraussetzungen der Inanspruchnahme von emittierenden Gesellschaften und deren Geschäftsleitern am Primär- wie auch am Sekundärmarkt weitgehend als erschlossen gelten dürfen. In den USA hat der Supreme Court seit 1994 in mehreren landmark cases die einst anerkannte Teilnehmerhaftung weit zurückgedrängt und so sichere Häfen für Berater geschaffen, was ihm neben Lob auch viel Tadel einbrachte. Malte Stübinger vergleicht und bewertet die Lage im deutschen und US-amerikanischen Recht und erforscht insbesondere, unter welchen Voraussetzungen eine Verbindung der allgemeinen Teilnehmerhaftung des § 830 BGB mit den spezialgesetzlichen Haftungstatbeständen des Kapitalmarktdeliktsrechts statthaft ist.
「Nielsen BookData」 より