Relationen : Plädoyer für eine bessere Rechtswissenschaft
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Relationen : Plädoyer für eine bessere Rechtswissenschaft
(Fundamenta Juris Publici, 5)
Mohr Siebeck, c2016
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Die Rechtswissenschaft ist eine Normwissenschaft. Normen haben als Erkenntnisgegenstand die besondere Eigenschaft, nur relational erkennbar zu sein: im Verhältnis zu einem bestimmten Kontext (Sachverhalt), im Verhältnis zu anderen Normen oder in der Verarbeitung durch bestimmte Organe. Die relationale Existenz von Normen aufzuweisen und ein Programm zu ihrer wissenschaftlichen Behandlung vorzustellen, ist Thema dieses Buches. Oliver Lepsius verdeutlicht die relationalen Eigenschaften von Normen an unterschiedlichen Aggregatzuständen. Dieselbe Norm kann sich in einem festen, flüssigen oder gasförmigen Aggregatzustand zeigen (etwa als Urteil, als Gesetz oder als wissenschaftliches Prinzip). Ihre Aussagen ändern sich dadurch genauso wie Fragen der institutionellen Zuständigkeit, der jeweiligen Verfahren, Sachverhaltskontexte und auch der disziplinären Kompetenzen. Mit institutionellen, prozeduralen, faktischen und disziplinären Kontexten wird der relationale Ansatz weiter verdeutlicht und sodann an einer Reihe aktueller Probleme, insbesondere an präjudiziellen Rechtsprechungskonflikten, erprobt. Am Beispiel von Entscheidungen des EuGH (Åkerberg Fransson) und des EGMR ("Streikrecht für Beamte") demonstriert der Autor, wie sich Präjudizien als feste, flüssige und auch gasförmige Normen darstellen. Das wiederum gestattet eine graduelle Interpretation ihre Bindungswirkung. Die herkömmliche Alternative von Kasuistik oder Prinzipienbildung, die Dichotomie von rule und principle wird dadurch entscheidend erweitert. Wer Normen relational behandelt, also nach den Bedingungen fragt, unter denen sie Aussagen treffen, gelangt zu insgesamt differenzierteren Kriterien, die einerseits den Eigenschaften von Normen und andererseits der Vielfalt der Kontexte (institutionell, prozessual, sachverhaltsbezogen, zeitlich) gerecht werden.
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