Faktizität und Normativität : Georg Jellineks freiheitliche Verfassungslehre
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Faktizität und Normativität : Georg Jellineks freiheitliche Verfassungslehre
(Politika, 13)
Mohr Siebeck, c2016
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Warum Jellinek? Weil bis zum heutigen Tag nicht einmal die Rechtswissenschaft mit Jellineks Doppelperspektive auf das Recht viel anzufangen weiß. Im Grunde ist ihr seine Methode suspekt: zu staatsfixiert oder zu soziologisch - oder beides. So ist vieles verschüttet worden, was die moderne Staatsrechtslehre erst neuerlich, mitunter mühsam im Zuge wachsender Internationalisierung und Globalisierung, aufbaut. Das Recht jenseits des Staates zu denken, die "Eigenlogik" gesellschaftlicher Praxis und deren Ordnungsfunktion und Bedeutung für das Recht zu erfassen, den internen Legitimationskern des Rechts und dessen Fruchtbarkeit zu erkennen, all das sind Herausforderungen, die in den Rupturen der letzten zwei Jahrzehnte sichtbar geworden sind. Daß gerade Jellinek zum Verstehen dieser Herausforderungen maßgeblich beitragen kann, mag nur für jene paradox erscheinen, die in ihm ein altes "Zitierfossil" (Kersten) einer überkommenen Disziplin sehen. Die Allgemeine Staatslehre hat sich die Aufgabe gestellt, elementare Ordnungsphänomene zu durchdringen. Und auch wenn diese zum Teil ihre Gestalt gewandelt haben - die Macht des Staates ist kleiner geworden, die Ansprüche der Gesellschaft politischer -, so bleibt doch die Aufgabe nach wie vor aktuell; und mit ihr viele der bekannten Probleme, die immer noch Rätsel aufgeben. Eines dieser Rätsel ist das "Doppelleben" des Rechts, nämlich "[e]inmal als tatsächliche Rechtsübung, als welche es eine der sozialen Mächte ist, die das konkrete Kulturleben eines Volkes ausgestalten. Sodann aber als ein Inbegriff von Normen, der bestimmt ist, in Handlungen umgesetzt zu werden." Diese kleine Passage, die sich in der "Allgemeinen Staatslehre" findet, umreißt Jellineks großes Thema, sein Lebensthema, das sämtliche Stichwörter durchwirkt, die ihm den Rang eines Klassikers eingebracht haben.
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