Revision der Lehre von der objektiven Zurechnung : eine Analyse zurechnungsausschließender Topoi beim vorsätzlichen Erfolgsdelikt
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Revision der Lehre von der objektiven Zurechnung : eine Analyse zurechnungsausschließender Topoi beim vorsätzlichen Erfolgsdelikt
(Jus Poenale : Beiträge zum Strafrecht, Bd. 13)
Mohr Siebeck, c2017
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Objektive Zurechnung
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Note
Originally presentes as the author's thesis (Habilitationsschrift)--Universität Osnabrück, 2013
Includes bibliographical references (p. [305]-325) and index
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Description
Nach der Lehre von der objektiven Zurechnung ist ein strafrechtlicher Erfolg nur dann als Werk des Handelnden anzusehen, wenn neben den herkömmlichen Tatbestandsmerkmalen - Handlung, Erfolg und Kausalität - zusätzliche, wertende Kriterien erfüllt sind: Der Erfolg sei nur dann objektiv zurechenbar, wenn der Täter ein rechtlich missbilligtes Risiko geschaffen habe, das sich im tatbestandlichen Erfolg realisiere. Diese Voraussetzungen sollen gleichermaßen für Fahrlässigkeits- wie für Vorsatzdelikte gelten. Ingke Goeckenjan unterzieht diese mittlerweile herrschende Auffassung im strafrechtlichen Schrifttum einer kritischen Analyse. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht dabei eine Auseinandersetzung mit der Frage, ob und inwiefern die drei gängigen zurechnungsausschließenden Topoi (fehlende Risikoschaffung, Handeln innerhalb des erlaubten Risikos, Risikoverringerung) auch für das Vorsatzdelikt Berechtigung beanspruchen können.
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