Die zivilrechtlich begründete Garantenpflicht des Compliance-Beauftragten im Sinne des § 13 Abs. 1 StGB
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Die zivilrechtlich begründete Garantenpflicht des Compliance-Beauftragten im Sinne des § 13 Abs. 1 StGB
(Europäische Hochschulschriften = Publications universitaires européennes = European university studies, Reihe 2 . Rechtswissenschaft = Law = Droit ; Bd. 5974)
Peter Lang, 2018
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Originally presented as the author's thesis (doctoral)--Universität Leipzig, 2017
Bibliography: p. 265-293
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Description
Der Compliance-Beauftragte ist als UEberwachergarant im Sinne des 13 Abs. 1 StGB zur Verhinderung von betriebsbezogenen Straftaten der Mitarbeiter des Unternehmens anzusehen, soweit er es gegenuber dem Unternehmenstrager zivilrechtlich ubernommen hat, (auch) fur die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch das Unternehmen sowie seiner Mitarbeiter zu sorgen. Verhindert der Compliance-Beauftragte vorsatzlich eine Straftat eines Mitarbeiters nicht, kommt es fur die Bewertung seiner Strafbarkeit entscheidend auf die Abgrenzung von Taterschaft und Teilnahme an, wobei der Fokus zur Bestimmung zum einen auf die (rechtlich) moegliche Erfolgsabwendungshandlung des Compliance-Beauftragten und zum anderen auf die Eigenverantwortlichkeit des Begehungstaters zu legen ist.
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