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Wissen des Rechts

Alexander Somek ; mit Kommentaren von Andreas Funke und Thomas Vesting

(Fundamenta Juris Publici, 7)

Mohr Siebeck, c2018

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Note

"Fundamenta Juris Publici (FJP) ist die Schriftenreihe des Gesprächskreises "Grundlagen des Öffentlichen Rechts", der sich 2011 als Sektion der Tagung der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer konstituiert hat. ... Thema des Gesprächskreises auf der Saarbrückener Staatsrechtslehrertagung Anfang Oktober 2017 war "Wissen des Rechts""--P. v

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Description and Table of Contents

Description

Das positive Recht ist das Objekt des rechtlichen Wissens. Aber wer oder was ist sein Subjekt? Ist es "die" Rechtswissenschaft? Ist es die jeweils zu einer Entscheidung befugte Stelle? Oder ist es gar "das Recht selbst"? Im Hauptbeitrag dieses Bandes wird die provokante These entfaltet, dass das Recht nicht bloß Gegenstand der Erkenntnis, sondern auch Subjekt des Erkennens ist. Den Schlüssel zum Verständnis dieser These bildet eine Theorie der Rechtsquellen. Diese lassen sich als Formen des Urteilens begreifen, etwa in der Form der Behauptung, etwas gehe nicht an, weil es das noch nie gegeben habe (Gewohnheitsrecht), oder etwas sei unerlaubt, weil das so entschieden worden sei (Gesetzesrecht). Keine Quelle kann für sich selbst sprechen. Sie bedarf der Vermittlung durch eine andere. Zwischen den Quellen entsteht solcherart ein spannungsreiches Verhältnis von wechselseitiger Anerkennung und Zurückweisung. Im Fall der Beziehung zwischen der hoheitlichen Rechtsanwendung und der wissenschaftlichen Rechtserkenntnis lässt sich dieses Verhältnis unter Anknüpfung an Hegel als Dialektik von Herrschaft und Knechtschaft beschreiben. Aus der Sackgasse, in die das rechtliche Wissen damit gerät, lässt sich ein Ausweg nur finden, indem man die Theorie der Rechtsquellen zur Theorie des Rechtsverhältnisses erweitert. Auf deren Grundlage lässt sich die Rechtsgeltung als Konstrukt begreifen, dessen wir uns bedienen, um mit moralischen Auffassungsunterschieden fertig zu werden.

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