Die Anerkennungsfähigkeit von US-amerikanischen punitive damages awards vor dem Hintergrund der Wirkung des Verhältnismäßigkeitsprinzips im Schadensrecht
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Die Anerkennungsfähigkeit von US-amerikanischen punitive damages awards vor dem Hintergrund der Wirkung des Verhältnismäßigkeitsprinzips im Schadensrecht
(Studien zum vergleichenden und internationalen Recht = Comparative and international law studies, Bd. 205)
P. Lang, c2020
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Anerkennungsfähigkeit von US-amerikanischen punitive damages awards
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Note
Originally presented as the author's thesis (doctoral) -- Bucerius Law School, 2018
Includes bibliographical references (p. [195]-207)
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Die Anerkennung von US-amerikanischen punitive damages awards ist in Deutschland seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1992 (BGHZ 118, 312 ff.) nahezu ausgeschlossen. Der BGH urteilte damals, dass Strafschadensersatz gegen den ordre public verstoesst und punitive damages awards daher nicht anerkennungsfahig sind. An dieser Rechtsprechung hat sich seitdem nichts geandert, obwohl das deutsche Schadensrecht immer offener fur poenale Aspekte wird und der U.S. Supreme Court zugleich bestrebt ist, exorbitant hohe Strafschadensersatzsummen einzudammen. Vor diesem Hintergrund analysiert die vorliegende Publikation, wie die beschriebenen Entwicklungen die Anerkennungsfahigkeit von Strafschadensersatz beeinflussen und was sich hieraus fur die zukunftige Handhabung von US-amerikanischen punitive damages awards im deutschen Anerkennungsverfahren folgern lasst.
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