Vereinbarungen contra bonos mores in der Kanonistik
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Vereinbarungen contra bonos mores in der Kanonistik
(Rechtshistorische Reihe, Bd. 484)
Peter Lang, c2019
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Originally presented as the author's dissertation (doctoral)--Universität Bonn, 2017
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Die Autorin schliesst eine Lucke in der Dogmengeschichte des Rechtsgedankens der Nichtigkeit sittenwidriger Vereinbarungen. Sie weist nach, dass die Kanonistik des Hochmittelalters im Zusammenhang mit der Entwicklung des Grundsatzes "pacta sunt servanda" eigene, neue inhaltliche Kriterien fur die Zulassigkeit von Vereinbarungen einfuhrte und spater einen theologisch begrundeten Begriff der "boni mores" schuf. Dieser wich von dem roemisch-rechtlichen Begriff der guten Sitten in der Legistik ab.
Der Rechtsgedanke der Begrenzung der Vertragsfreiheit durch die guten Sitten als allgemeines und moralisches Kriterium ist heute in 138 BGB verankert. Die Untersuchung zeigt, dass er auf das naturrechtlich begrundete Verstandnis der "boni mores" im kirchlichen Recht des Hochmittelalters zuruckzufuhren ist.
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