Wechselwirkungen zwischen Art. 6 EMRK und nationalem Strafverfahrensrecht
著者
書誌事項
Wechselwirkungen zwischen Art. 6 EMRK und nationalem Strafverfahrensrecht
(Rechtsvergleichung und Rechtsvereinheitlichung / herausgegeben von der Gesellschaft für Rechtsvergleichung e.V, 73)
Mohr Siebeck, c2020
大学図書館所蔵 件 / 全3件
-
該当する所蔵館はありません
- すべての絞り込み条件を解除する
注記
Includes bibliographical references (p. [313]-345) and index
内容説明・目次
内容説明
Das Recht auf ein faires Verfahren gemäß Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) gewährleistet nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Fairness des Verfahrens insgesamt ("overall fairness"). Verkürzungen einzelner Verteidigungsrechte des Angeklagten können danach unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb des Verfahrens ausgeglichen werden. Anna H. Albrecht leitet aus diesem Maßstab der Gesamtfairness ab, dass sich das nationale Strafverfahrensrecht und die Anforderungen des Art. 6 Abs. 1 und 3 EMRK an ebendieses wechselseitig beeinflussen. Sie analysiert, inwieweit der Gerichtshof solche Wechselwirkungen anzuerkennen bereit ist, und arbeitet sie am Beispiel des Rechts des Angeklagten auf Anwesenheit in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung heraus, indem sie das einschlägige englische und deutsche Recht vergleicht und in Beziehung zu der entsprechenden Gewährleistung in Art. 6 Abs. 1, 3 EMRK setzt.
「Nielsen BookData」 より