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Kommentar zur Zivilprozessordnung

Stein, Jonas

Mohr Siebeck, c2018

23. Aufl. / herausgegeben von Reinhard Bork und Herbert Roth

  • Bd. 4

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注記

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Bd. 4. §§271-327

内容説明・目次

内容説明

In der 23. Auflage des vierten Bandes werden die §§ 271-327 auf dem neuesten Stand von Rechtsprechung und Literatur kommentiert, wobei auch einige Gesetzesänderungen zu berücksichtigen waren. Christoph Thole hat in dieser Auflage erstmals die Kommentierung der Vorschriften der §§ 271-299a übernommen und insbesondere die darin enthaltenen Bestimmungen zum Beweisrecht umfassend überarbeitet. Neuere Entwicklungen wie z.B. die zum 1.1.2018 in Kraft tretenden Regelungen zur elektronischen Akte bei §§ 298, 298a wurden bereits berücksichtigt. Christoph Althammer hat die Kommentierung der Vorschriften zum Urteil (§§ 300-327) übernommen und insbesondere bei den Vorschriften zur Rechtskraft eine Fülle neu veröffentlichter höchstrichterlicher Rechtsprechung und Literatur berücksichtigt. Umfassend überarbeitet werden musste auch die Feststellungswirkung des Musterentscheids nach der Reform des KapMuG. Weitere Bearbeitungsschwerpunkte bildeten aufgrund ihrer praktischen Bedeutung die Bestimmungen zu Teil-, Anerkenntnis- und Vorbehaltsurteil. Die Auflage erscheint in 12 Bänden. Diese können sowohl einzeln, als auch in Subskription bezogen werden. Der Kommentar zur Zivilprozessordnung ist Bestandteil des Moduls Zivilprozessrecht Mohr Siebeck, das bei beck-online.de erhältlich ist. Aus Rezensionen: "Auch die 23. Auflage des Stein/Jonas bietet für Praxis und Wissenschaft eine aktuelle, gründliche, umfassende und übersichtliche Darstellung des Zivilprozessrechts. […] Der Bearbeiterkreis gewährleistet eine gut aufeinander abgestimmte Kommentierung." Monatsschrift für Deutsches Recht 2015, Heft 15, R17 "Der Kommentar ist auch an dieser Stelle so nachdrücklich empfohlen worden, dass dem aus Anlass des jüngsten Bandes nichts hinzuzufügen ist. Wenn sogar der Mitautor eines Konkurrenzwerkes den Stein/Jonas als 'alles überragende Institution des Zivilprozessrechts' wahrnimmt, kann diese Empfehlung nicht ganz falsch sein." Herbert Günther Staatsanzeiger für das Land Hessen 2010, 1439 "Anspruchsvoller, verlässlicher und insgesamt vollständiger lässt sich eine Prozessordnung schwerlich erläutern." Herbert Günther Staatsanzeiger für das Land Hessen 2007, 1200-1201 "Der Großkommentar ist ein Standardwerk in der Rechtsliteratur. Mit der Neuauflage wird er auf den neuesten Stand von Gesetzgebung, Rechtssprechung und Literatur gebracht. Das Werk bietet mit seinen umfangreichen Literaturangaben die Möglichkeit, sich intensiv mit der Materie auseinanderzusetzen." Ellen Scherbel Allgemeines Ministerialblatt 2006, 588 "Was die Praxis bisher beschäftigt hat oder ihr, soweit absehbar, Schwierigkeiten bereiten könnte, wird frei von jeder akademischen Attitüde mit umfassenden Belegen zusammengetragen und diskutiert - und das in einer Vollständigkeit, die dem Benutzer allenfalls bei ihrer Erschließung Schwierigkeiten bereiten könnte. In der Sache behauptet der Kommentar ganz unangefochten seine führende Position als überaus sorgfältige, lückenlose und jedem denkbaren Anspruch genügende Präsentation des deutschen Zivilprozessrechts." Herbert Günther, Staatsanzeiger für das Land Hessen 2005, 3432

「Nielsen BookData」 より

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