Quick Guide Social-Media-Recht der öffentlichen Verwaltung : rechtliche Grundlagen und Gestaltungsoptionen in der Öffentlichkeitsarbeit

著者

    • Eggers, Christian W. ca. 20. Jh

書誌事項

Quick Guide Social-Media-Recht der öffentlichen Verwaltung : rechtliche Grundlagen und Gestaltungsoptionen in der Öffentlichkeitsarbeit

Christian W. Eggers

(Quick Guides)

Springer Gabler, c2020

タイトル別名

Quick Guide Social Media Recht der öffentlichen Verwaltung

Social-Media-Recht der öffentlichen Verwaltung

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注記

Bibliography: p. 154

内容説明・目次

内容説明

Die Betreuung behoerdlicher Accounts in sozialen Netzwerken stellt Mitarbeitende der OEffentlichkeitsarbeit vor eine Vielzahl rechtlicher Fragen. Anders als in Unternehmen und Vereinen ist die staatliche OEffentlichkeitsarbeit eng an einen verfassungsrechtlichen Rahmen gebunden. So ist staatliche OEffentlichkeitsarbeit in der Regel nicht auf den gesetzlichen Spielraum der Meinungsfreiheit zu stutzen und sie ist inhaltlich nicht frei, sondern an die Aufgabenkompetenzen der jeweiligen staatlichen Einrichtung gekoppelt.Nicht selten empfinden Social-Media-Managerinnen und Social-Media-Manager die rechtlichen Besonderheiten staatlicher OEffentlichkeitsarbeit als eine Einschrankung der Kreativitat und Spontanitat sowie auch als eine Behinderung bei der Erzeugung von Reichweiten und Interaktionen in sozialen Netzwerken. Der Erfolg staatlicher OEffentlichkeitsarbeit ist jedoch nicht allein von der oeffentlichen Wahrnehmbarkeit der behoerdlichen OEffentlichkeitsarbeit abhangig. Die besondere Qualifikation der Social-Media-Managerinnen und Manager der oeffentlichen Einrichtungen und Behoerden liegt in der Kenntnis rechtlichen Rahmenbedingungen und Beachtung der "Spielregeln" behoerdlicher Kommunikation mit den Burgerinnen und Burgern.Mir ist bewusst, dass zwischen dem Erfordernis der staatlichen Zuruckhaltung einerseits und dem Wunsch nach burgernahen Auftreten andererseits ein Spannungsfeld besteht. Weiter befindet sich staatliche OEffentlichkeitsarbeit oftmals in einem faktischen Wettbewerb staatlicher Einrichtungen untereinander sowie auch mit privaten Anbietern, welchen rechtlich weitere Spielraume bei der OEffentlichkeitsarbeit zur Verfugung stehen. Der den Behoerden gewahrte Handlungsspielraum bei der OEffentlichkeitsarbeit, erlaubt ein "werbendes" Herausstellen von Leistungen nur sehr begrenzt. Das mag unter der Abhangigkeit von Zuweisungen und Ausstattungen oeffentlicher Einrichtungen als eine "Waffenungleichheit" im Bemuhen um oeffentliche Mittel gegenuber den nicht an das OEffentliche Recht gebundenen Organisationen empfunden werden.Gefragt bei der Social-Media-Arbeit oeffentlicher Einrichtungen ist somit haufig das richtige Fingerspitzengefuhl auf der Grundlage von Rechtskenntnissen. Dieses koennen Sie, liebe Leserinnen und Leser, mit diesem Buch zunachst durch ein Verstandnis der Funktionen und Aufgaben staatlicher OEffentlichkeitsarbeit erwerben. Weiter moechte ich mit diesem Buch die wichtigsten Antworten auf die Fragestellungen der Mitarbeitenden in der behoerdlichen OEffentlichkeitsarbeit praxisbezogen und umsetzbar vermitteln.

目次

1 Funktionen und Begriff der staatlichen OEffentlichkeitsarbeit1.1 Staatliche Informationsmassnahmen1.1.1 Informationsmassnahmen als Bestandteil der Hauptaufgabe1.1.2 Informationen uber die Aufgabenerfullung1.2 Staatliche OEffentlichkeitsarbeit als Rechtsbegriff1.3 Funktionen der staatlichen OEffentlichkeitsarbeit1.3.1 Leistungs- Arbeits- und Erfolgsberichte1.3.2 "Service-Informationen"1.3.3 Transparenz und Willensbildung1.3.4 Akzeptanz belastender Entscheidungen1.3.5 Externe Personalgewinnung1.4 Definition Social-Media-Recht2 Wer kommuniziert staatlich?2.1 Staatlichkeit der OEffentlichkeitsarbeit nach Begriff, Funktionen und Aufbau der Verwaltung2.1.1 Einordnung nach dem verwaltungsverfahrensrechtlichen Behoerdenbegriff2.1.2 Einordnung nach der Funktion der Verwaltung2.1.3 Einordnung nach Aufbau der oeffentlichen Verwaltung2.2 OEffentlichkeitsarbeit und Grundrechtsverpflichtung2.2.1 Keine Presse- und Meinungsfreiheit der Redaktionen2.2.1.1 Keine Pressefreiheit bei der staatlichen OEffentlichkeitsarbeit2.2.1.2 Keine Meinungsfreiheit in amtlicher Tatigkeit2.2.2 OEffentlichkeitsarbeit privatrechtlich organisierter oeffentlicher Verwaltung2.2.2.1 OEffentlichkeitsarbeit der "beliehenen Unternehmer"2.2.2.2 OEffentlichkeitsarbeit in Unternehmen zur Daseinsvorsorge2.2.2.3 OEffentlichkeitsarbeit unter Beteiligung privater Anteilseigner2.2.3 OEffentlichkeitsarbeit der Kommunen2.2.4 Stadtmarketing der Kommunen2.2.4.1 Stadtmarketing ist nicht OEffentlichkeitsarbeit2.2.4.2 Publikationen des Stadtmarketings als kommunale Aufgabe2.2.4.3 Stadtmarketing der Stabsstellen der Verwaltung2.2.4.4 Stadtmarketing einer von der Kommune beherrschten GmbH2.2.4.5 Stadtmarketing einer von Privaten beherrschten GmbH2.2.4.6 Stadtmarketing der Vereine2.3 Sonderfalle grundrechtlicher Kommunikationsfreiheit der oeffentlichen Verwaltung2.3.1 Kommunikationsfreiheit der oeffentlichen Verwaltung als Ausnahme2.3.2 OEffentlichkeitsarbeit der Universitaten und Fakultaten2.3.3 OEffentlichkeitsarbeit der Einrichtungen der Kunst2.3.4 OEffentlichkeitsarbeit der Rundfunkanstalten2.3.4.1 "Dienende Freiheit" der Grundrechtstragerschaft2.3.4.2 Gebot zur OEffentlichkeitsarbeit2.3.4.3 Grenzen der OEffentlichkeitsarbeit bei Presseahnlichkeit2.3.5 OEffentlichkeitsarbeit der Berufsverbande2.3.6 OEffentlichkeitsarbeit der Kirchen2.3.7 OEffentlichkeitsarbeit der Parteien und Gewerkschaften3 Verwaltungs- und verfassungsrechtliche Grundsatze der OEffentlichkeitsarbeit3.1 Verwaltungsrechtliche Grundsatze zur staatlichen OEffentlichkeitsarbeit3.1.1 Aufgaben- und Themenkompetenz zur OEffentlichkeitsarbeit3.1.1.1 Grundsatzliche Befugnis zum schlichten Verwaltungshandeln3.1.1.2 Die Themenkompetenz folgt der behoerdlichen Sachkompetenz3.1.1.3 Thematisierungsgebot in der kommunalen OEffentlichkeitsarbeit3.1.2 Grundsatz der Gesetzmassigkeit der Verwaltung3.1.2.1 OEffentlichkeitsarbeit und der Vorrang des Gesetzes3.1.2.2 OEffentlichkeitsarbeit und der Vorbehalt des Gesetzes3.1.3 Grundsatz der Verhaltnismassigkeit3.1.4 Rechtsweg bei unzulassiger OEffentlichkeitsarbeit3.1.4.1 Zulassigkeit der Klage3.1.4.2 Rechtmassigkeit der Klage3.2 Verfassungsrechtliche Grundsatze zur staatlichen OEffentlichkeitsarbeit3.2.1 Gebot zur Information der OEffentlichkeitsarbeit3.2.2 Staatsfreiheit der Willensbildung3.2.3 Parteipolitische Neutralitat3.2.4 Staatsferne der Presse3.2.4.1 Sicherung der Meinungsvielfalt und Marktverhaltensregel3.2.4.2 Unterlassungsanspruch der Presseverlage3.2.5 Sachlichkeit und Richtigkeit der Informationen3.3 Umsetzung von Neutralitat und Sachlichkeit - Journalistische Standards3.3.1 Objektive Perspektive3.3.2 Formen der Informationstexte und die W-Fragen3.3.3 UEberschriften und Vorspann3.4 AEusserungsrecht der Mitarbeitenden der OEffentlichkeitsarbeit3.4.1 Dienstliche Verhaltensregeln3.4.1.1 Massigung und Gemeinwohlverpflichtung3.4.1.2 Kein Recht auf Gegenschlag3.4.1.3 Verschwiegenheitspflicht3.4.2 Pflichten ausserhalb des Dienstes3.5 AEusserungsrecht gewahlter Amtstrager3.5.1 AEusserungen mit Amtsbezug3.5.2 AEusserungen ohne Amtsbezug4 Social-Media-Accounts der oeffentlichen Verwaltung4.1 Der Social-Media-Account als "oeffentliche Einrichtung"4.1.1 Rechtsnatur interaktiver behoerdlicher Accounts4.1.2 Berechtigung zur Unterhaltung des Accounts4.1.2.1 Handlungskompetenz zur Unterhaltung eines Accounts4.1.2.2 Gebot zur Staatsferne des Meinungs- und Willensbildungsprozesses4.1.2.3 Schutzpflichten des Staates und das Gebot zur OEffentlichkeitsarbeit4.1.2.4 Grundsatz Vorrang des Gesetzes - Datenschutzgesetze4.2 Die Moderation des Accounts4.2.1 Themenbezug der Nutzerkommentare4.2.2 Zugang, Kommentierungen und Sperrungen4.2.3 Der Meinungsfreiheit unterliegende Kommentare4.2.4 Abwagung zwischen Meinungsfreiheit und Ehre4.2.5 Nicht der Meinungsfreiheit unterliegende Kommentare4.2.5.1 Formalbeleidigungen gegenuber Mitdiskutanten4.2.5.2 Unwahre Tatsachenbehauptungen und "Fake News"4.2.6 Verteidigung der oeffentlichen Verwaltung gegen Angriffe4.2.6.1 Zu duldende Kritik an der oeffentlichen Einrichtung4.2.6.2 Funktionsbeeintrachtigungen der Einrichtung durch Beleidigungen4.2.6.3 Presserechtlicher Gegendarstellungsanspruch einer Behoerde4.2.7 Netzwerkdurchsetzungsgesetz - NetzDG4.2.8 Loeschungspflicht der Moderatoren bei rechtswidrigen AEusserungen4.2.8.1 Verfassungsrechtliche Verpflichtung zur Loeschung rechtswidriger Kommentare4.2.8.2 Zivilrechtliche Verpflichtung zur Loeschung rechtswidriger Kommentare4.3 Einhaltung der allgemeinen Gesetze zum Social-Media-Recht4.3.1 Stoererhaftung der oeffentlichen Verwaltung4.3.2 Checkliste soziale Medien4.3.2.1 Wurde das Werk im Rahmen der dienstlichen Tatigkeit erstellt?4.3.2.2 Dem Netzwerkbetreiber Nutzungsrechte einraumen?4.3.2.3 Sind Rechte Dritter auszuschliessen?4.3.2.4 Sind Ihnen der Urheber und die Quelle des Bildes bekannt?4.3.2.5 Haben Sie eine "Social-Media-Lizenz" fur das betreffende Werk erworben?4.3.2.6 Form der Bildnachweise eingehalten?4.3.2.7 Was zeigt das Werk? Durfen Sie die Bildinhalte posten?5 Datenschutz bei personenbezogenen Inhalten der OEffentlichkeitsarbeit5.1 Grundsatze und Rechtsgrundlagen5.1.1 Erlaubnisvorbehalt zur Verarbeitung personenbezogener Daten5.1.2 Anzuwendende Datenschutzgesetze5.1.3 Besondere Bedeutung der Rechtsgrundlage "oeffentliches Interesse"5.1.3.1 Praktikabilitat der "Interessen-Rechtsgrundlage"5.1.3.2 Was ist "erforderlich"?5.2 Personenfotos in der staatlichen OEffentlichkeitsarbeit5.2.1 Suche der passenden Rechtsgrundlagen5.2.1.1 Rechtsgrundlage fur Mitarbeiterfotos5.2.1.2 Rechtgrundlage zur Veranstaltungsfotografie5.2.1.3 Rechtsgrundlage zur Image- und Werbeproduktionen5.2.2 Zulassigkeit der Rechtsgrundlage5.2.2.1 Zulassigkeit der Einwilligung als Rechtsgrundlage5.2.2.2 Zulassigkeit von Model-Vertragen als Rechtsgrundlage5.2.2.3 Zulassigkeit der Rechtsgrundlage "oeffentliches Interesse"5.2.3 Umsetzungen der Informationspflichten5.2.3.1 Informationspflichten zur Einwilligung5.2.3.2 Informationspflichten zum Model-Vertrag5.2.3.3 Informationspflichten zum "oeffentlichen Interesse"5.3 Personenfotos und Pressetermine5.3.1 Die Presse wird auf Grund eigener Initiative tatig5.3.1.1 Der Hausrechteinhaber ist nicht (Mit-) Verantwortlicher5.3.1.2 Umsetzung der Fursorgepflichten uber das Hausrecht5.3.2 Auf Initiative der Einrichtung tatige Presse - Eingeladene Presse5.3.2.1 Einwilligungen der Mitarbeitenden in die Anfertigung der Aufnahmen5.3.2.2 Umsetzung der Freiwilligkeit5.3.2.3 Risikoaufklarung im Einwilligungstext6 Auskunftsrechte der Presse6.1 Rechtsgrundlagen der Auskunftsanspruche6.1.1 Verfassungsunmittelbarer Auskunftsanspruch der Presse6.1.2 Auskunftsanspruch gemass Landespressegesetzen6.1.3 Auskunftsanspruch gemass Medienstaatsvertrag6.1.4 Zugang zu amtlichen Informationen gemass der Informationsfreiheitsgesetze6.2 Presserechtlich Auskunftsberechtigte6.2.1 Unternehmen und Hilfsunternehmen der Presse sowie freie Journalisten6.2.2 Journalistisch-redaktionell gestaltete Unternehmenspublikationen6.2.3 Presserechtlicher Auskunftsanspruch der Blogger6.3 Auskunftsverpflichtete Organisationen6.4 Gegenstand und Form der presserechtlichen Auskunft6.4.1 Inhalte der Auskunft6.4.2 Form und Durchfuhrung der Auskunft6.5 Auskunftsverweigerungsgrunde6.5.1 Auskunftsverweigerung bei schwebenden Verfahren6.5.2 Auskunftsverweigerung bei Geheimhaltungsvorschriften6.5.3 Auskunftsverweigerung bei uberwiegenden oeffentlichen Interessen6.5.4 Auskunftsverweigerung bei schutzwurdigen privaten Interessen6.5.4.1 Datenschutz und presserechtliches Auskunftsrecht6.5.4.2 Abwagung Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Pressefreiheit6.5.4.3 Schutzwurdige Interessen von Unternehmen6.5.4.4 Sorgfaltspflicht der Presse6.5.5 Auskunftsersuchen, die das zumutbare Mass ubersteigen

「Nielsen BookData」 より

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