Die Kausalität als Merkmal der strafrechtlichen Tatbestände
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Die Kausalität als Merkmal der strafrechtlichen Tatbestände
Mohr Siebeck, c2021
- : pbk
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"Unveränderte Broschurausgabe mit einem Geleitwort von Ingeborg Puppe"
"Seiten- und zeilengleicher Nachdruck der Originalausgabe von 1931"--T.p. verso
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Description and Table of Contents
Description
Vor 90 Jahren veröffentlichte Karl Engisch seine wohl berühmteste strafrechtsdogmatische Abhandlung, die viele Jahre vergriffen war. Die seitenidentische Neuausgabe, versehen mit einem Geleitwort von Ingeborg Puppe, macht diesen zentralen Text wieder zugänglich. Engisch entwickelt darin eine Lehre von der Kausalität, die im Gegensatz zur damals herrschenden Conditio-sine-qua-non-Formel eine wissenschaftliche Methode zur Feststellung der Beziehung zwischen Einzelursache und Erfolg anhand des wirklichen Kausalverlaufs anbietet. Auf dieser Basis erarbeitet er unter dem Stichwort 'Adäquanz der Erfolgsverursachung' diejenigen Grundgedanken, die sich 30 Jahre später in der Lehre von der objektiven Zurechnung durchsetzen sollten. Die auch international wahrgenommene Abhandlung Engischs kann noch heute als Schatzkammer für die Weiterentwicklung der Lehre von der objektiven Zurechnung genutzt werden.
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