Ethologische Aussagen zur artgerechten Nutztierhaltung : Tagungsbericht der Internationalen Gesellschaft für Nutztierhaltung (IGN), Basel, 22./23. Januar 1982

書誌事項

Ethologische Aussagen zur artgerechten Nutztierhaltung : Tagungsbericht der Internationalen Gesellschaft für Nutztierhaltung (IGN), Basel, 22./23. Januar 1982

A. Nabholz ... [et al.] ; herausgegeben von D.W. Fölsch, A. Nabholz

(Tierhaltung, Bd. 13)

Birkhäuser, 1982

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注記

One contribution in English; preface, summaries, and conclusions in English, French, and Italian

Includes bibliographies

収録内容

  • Tierschutz-Thesen / P. Leyhausen
  • Zu den gesellschaftpolitischen und wissenschaftlichen Leitlinien eines neuzeitlichen Tierschutzrechtes / H. Schultz-Petzold
  • Ethologische Grundlagen einer tiergerechten Nutztierhaltung / H.H. Sambraus
  • Tierschutzaspekte der Rinderhaltung / H. Bogner
  • Sauenhaltung / H.H. Sambraus
  • Ethologische Möglichkeiten zur Beurteilung des Wohlbefindens bei Nutztieren / U. Schüpbach
  • Zum Messen von Wohlbefinden / G. van Putten
  • Beurteilungsparameter für tiergerechte Nutztierhaltungssysteme / M. Rist
  • The significance of dustbathing for the well-being of the domestic hen / K. Vestergaard
  • Das Konzept des Volièrensystems für Hühner / D.W. Fölsch
  • Neuere Entwicklung in der ethischen Diskussion einer tiergerechten Nutztierhaltung / G.M. Teutsch

内容説明・目次

内容説明

Prof.Dr.A.Nabholz Prasident der Internationalen Gesellschaft fur Nutztierhaltung (IGN) Die Tierschutzgesetze der Bundesrepublik Deutschland (1972) und der Schweiz (1978) dienen ihrem ubereinstimmenden Zwecke nach dem Schutz des Tieres und dessen Wohlbefinden. Niemand darf einem Tier "ohne vernunftigen Grund" (Tier- schutzgesetz BRD), resp. "ungerechtfertigt" .(Tierschutzgesetz CH) Schmerzen, Leiden oder Schaden zufugen. Daruber hinaus muss, wer Tiere halt, betreut oder zu betreuen hat, sie so behandeln, dass "ihren Bedurfnissen in bestmoeg- licher Weise Rechnung getragen wird" (Tierschutzgesetz CH) und dem Tier ange- messene artgernasse Nahrung und Pflege sowie eine verhaltensgerechte Unter- bringung gewahren. Nach den Bestimmungen beider Lander darf zudem das artge- masse Bewegungsbedurfnis nicht dauernd und nicht so eingeschrankt werden, dass dem Tier vermeidbare Schmerzen, Leiden oder Schaden zugefugt werden. Verschiedene, in der Tages- und Fachpresse im Verlaufe des Jahres l98o er- schienene Artikel loesten nun eine sehr heftige Diskussion uber die Bedeu- tung der Begriffe "Wohlbefinden", "Schmerzen und Leiden" sowie "art- resp. tiergerecht" aus und liessen Zweifel am Vorliegen der notwendigen wissen- schaftlichen Grundlagen und Voraussetzungen zur Beurteilung, ob ein Haltungs- system tier- resp. artgerecht sei.aufkommen. Diese Auseinandersetzungen fuhr- ten zu einer Verwirrung und Verunsicherung weiter Fachkreise und der Oeffent- lichkeit uber die Bedeutung ethologischer Forschungsergebnisse fur die Beur- teilung von Haltungssystemen fur Nutztiere auf ihre Tiergerechtheit. Eine Klarung der Fragen schien im Interesse der Sache dringend notwendig.

「Nielsen BookData」 より

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