Gesamthand und juristische Person

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Gesamthand und juristische Person

Andreas Dieckmann

(Jus privatum : Beiträge zum Privatrecht, Bd. 239)

Mohr Siebeck, c2019

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注記

Originally presented as author's thesis (habilitation)--Leibniz Universität Hannover, 2019

Includes bibliographical references (p. [635]-659) and index

内容説明・目次

内容説明

Neben der juristischen Person verleiht allein die Figur der Gesamthand Menschen die Fähigkeit, im Rechtsverkehr als Gemeinschaft aufzutreten. Die herrschende Meinung sieht in der Gesamthand als "Gruppe" ein Rechtssubjekt, das aber keine juristische Person sein soll. Diese Gruppenlehre führt sich selbst auf Gierkes deutsch-rechtliche Gesamthandslehre im 19. Jahrhundert, am Vorabend des BGB, zurück. Dieser dogmengeschichtliche Ansatz trifft zwar als solcher zu, nicht aber die Schlussfolgerung daraus. Für Gierke war die Gesamthand gerade kein Rechtssubjekt, sondern bloß ein Rechtsverhältnis. Andreas Dieckmann rekonstruiert daher erneut umfassend Gierkes Gesamthandslehre. Dabei bilden Gesamthand und juristische Person als Notwendigkeit den doppelten Gegenstand der Untersuchung, da Gierke seine germanistische Gesamthandsfigur in Auseinandersetzung mit Savignys romanistischer Rechtsfigur der juristischen Person entwickelt hat.

「Nielsen BookData」 より

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詳細情報

  • NII書誌ID(NCID)
    BB28882519
  • ISBN
    • 9783161576522
  • 出版国コード
    gw
  • タイトル言語コード
    ger
  • 本文言語コード
    ger
  • 出版地
    Tübingen
  • ページ数/冊数
    xxv, 667 p.
  • 大きさ
    24 cm
  • 分類
  • 親書誌ID
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